Die Erwerbsminderungsrente ist an Stelle der früheren Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung getreten. Damit wurde der Berufsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle nach 1961 geborenen Arbeitnehmer abgeschafft. Dies bedeutet, dass ein Anspruch auf einer Erwerbsminderungsrente nur besteht, wenn aus gesundheitlichen Gründen überhaupt keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann, unabhängig vom erlernten oder zuletzt ausgeübten […]
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